
KI als Erfinder? Ein klares Nein
Bedeutung des Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2025 (B-2532/2024)
Bedeutung des Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2025 (B-2532/2024)
Geistiges Eigentum (IP) umfasst ein breites Spektrum kreativer und innovativer Werke, von Erfindungen und Designs bis hin zu literarischen und künstlerischen Schöpfungen. Es ist jedoch nicht möglich, ein Monopolrecht auf Geschäftsideen oder Konzepten zu beanspruchen.
In der gegenwärtigen Wirtschaftslage stellt sich bei der Gründung oder dem Ausbau eines Unternehmens zweifellos die Frage nach der Finanzierung und der Sicherung der in das Unternehmen getätigten Investitionen.