KI als Erfinder? Ein klares Nein

Unsere Experten analysieren das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2025(B-2532/2024), mit dem der KI die Erfinderrechte verweigert wurden, das erste Urteil zu diesem Thema in der Schweiz.

Worum geht es?

Im Zentrum des Urteils steht die Frage, ob ein System der künstlichen Intelligenz (KI) – konkret das System DABUS – rechtlich als Erfinder eines Patents gelten kann. Der US-Informatiker Stephen L. Thaler hatte beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ein Patent für einen neuartigen Lebensmittelbehälter eingereicht. Als Erfinder gab er jedoch nicht sich selbst an, sondern die KI namens „DABUS“. Er argumentierte, dass die KI die Erfindung ganz allein und ohne menschliches Zutun geschaffen habe.

Kernpunkte der Entscheidung

Das IGE lehnte die Anmeldung ab. Begründung: Laut schweizerischem Patentgesetz können nur natürliche Personen als Erfinder anerkannt werden. Eine künstliche Intelligenz sei keine rechtsfähige Person und könne daher nicht als Erfinder eingetragen werden. Gegen diese Entscheidung erhob Thaler Beschwerde.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Sichtweise der Vorinstanz in weiten Teilen. Es entschied, dass ein KI-System wie DABUS nicht als Erfinder gelten kann. Die gesetzliche Definition des Erfinders setze einen menschlichen Schöpfungsakt voraus. Auch eine Patentanmeldung ohne jede Erfindernennung sei laut Gesetz nicht möglich.

Allerdings gab das Gericht Thaler in einem Punkt recht: Da er die KI trainiert, mit Daten versorgt und schliesslich die patentfähige Erfindung erkannt und bei der Behörde eingereicht hatte, sei sein Beitrag ausreichend, um ihn selbst als rechtlichen Erfinder einzustufen. Das Gericht ordnete daher an, dass das IGE die Patentanmeldung weiterbearbeiten muss – mit Thaler als Erfinder.

Weltweiter Trend

Dieses Urteil reiht sich ein in zahlreiche vergleichbare Entscheidungen weltweit. Auch das Europäische Patentamt, das Deutsche Patent- und Markenamt, sowie Behörden in Grossbritannien, Australien, Taiwan und den USA haben in ähnlichen Fällen entschieden: Künstliche Intelligenz kann (noch) nicht als Erfinder gelten.

Was bedeutet das Urteil für die Praxis?

Dieses Urteil betrifft die Zukunft der Technologie und Innovation. Die Rolle von KI in kreativen und technischen Prozessen wird immer bedeutender. Künstliche Intelligenz kann zwar viele Prozesse und Erfindungen unterstützen, aber rechtlich bleibt der Mensch im Zentrum des Patentrechts. Erfinder im Sinne des Gesetzes ist weiterhin der Mensch – nicht die Maschine. Eine KI wie DABUS kann nicht als offizieller Erfinder im Patent genannt werden. Wer also KI bei der Entwicklung nutzt, muss beachten, dass letztlich immer ein Mensch für das Patent als Erfinder auftreten muss. Wer eine KI einsetzt, trainiert und deren Ergebnisse erkennt und nutzt, kann als Erfinder gelten – sofern eine menschliche Mitwirkung nachweisbar ist.

Auswirkung auf andere Schutzrechte

Auch wenn das Urteil nur das Patentrecht betrifft, betrifft seine Grundregel „natürliche Person“ als Rechtsinhaber auch andere Schutzrechte wie Markenrecht und Urheberrecht: KI-Systeme sind keine selbstständigen Rechtssubjekte und können daher keine Rechte wie Urheber oder Markeninhaber haben. Die Rechtssubjekte bleiben Menschen oder juristische Personen (z. B. Firmen).

Kurz gesagt:

KI kann keine Erfinderrechte oder andere Immaterialgüterrechte (IP) für sich beanspruchen. Menschen bleiben Schöpfer von Innovationen und sind Erfinder im Sinne des Gesetzes.